Bedingungen des Partnerprogramms
Artikel 1 - Gegenstand
Die vorliegenden Bedingungen (nachfolgend die „Partnerbedingungen“) definieren die Modalitäten des von Parkshare angebotenen Partnerprogramms (nachfolgend das „Programm“), betrieben von Parkshare, Inhaber der Marke „Parkshare” (nachfolgend der „Herausgeber“).
Das Programm ermöglicht es jedem auf der Parkshare-Plattform registrierten Nutzer, Parkshare an Parkplatzverwalter weiterzuempfehlen und eine Vergütung zu erhalten, sofern die in diesen Bedingungen festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Teilnahme am Programm setzt die vollständige Annahme dieser Partnerbedingungen sowie der Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Parkshare-Plattform voraus.
Artikel 2 - Teilnahmebedingungen
Jeder Nutzer mit einem aktiven Konto auf der Parkshare-Plattform kann dem Partnerprogramm beitreten, ohne Mindestanforderungen hinsichtlich Aktivität oder Volumen.
Die Anmeldung erfolgt über den Bereich „Partnerprogramm“ in den Kontoeinstellungen. Durch Klicken auf die Schaltfläche „Dem Programm beitreten“ akzeptiert der Nutzer diese Partnerbedingungen und wird zum „Partner“.
Ein eindeutiger Partnercode im Format A_XXXXXXXX (wobei X ein Großbuchstabe oder eine Ziffer ist) wird einmalig bei der Anmeldung generiert und kann anschließend nicht mehr geändert werden.
Artikel 3 - Funktionsweise des Programms
Der Partner übermittelt seinen Code an einen Parkplatzverwalter (nachfolgend der „Geworbene“). Der Geworbene gibt diesen Code im Dashboard seines Parkplatzes im Bereich „Abonnement“ ein, bevor er sein erstes kostenpflichtiges Abonnement abschließt.
Ein Geworbener, der einen gültigen Partnercode verwendet, erhält einen (1) kostenlosen Monat für sein erstes kostenpflichtiges Abonnement gemäß den zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Bedingungen der Plattform.
Eine Partnerschaft wird endgültig registriert, sobald der Code von der Plattform akzeptiert wurde. Der Code kann nicht mehr eingegeben oder geändert werden, sobald ein kostenpflichtiges Abonnement für den betreffenden Parkplatz aktiviert wurde.
Ein Partner darf seinen eigenen Partnercode nicht für einen Parkplatz verwenden, den er selbst verwaltet. Jeder Versuch einer direkten oder indirekten Eigenwerbung wird von der Plattform automatisch abgelehnt.
Artikel 4 - Voraussetzungen für die Vergütung
Die Vergütung des Partners wird unter folgenden Bedingungen ausgelöst, abhängig von der Art des vom Geworbenen abgeschlossenen Abonnements:
- Monatsabonnement: Die Vergütung wird nach vier (4) aufeinanderfolgenden monatlichen Zahlungen des Geworbenen für dasselbe Abonnement ausgelöst.
- Jahresabonnement: Die Vergütung wird nach der ersten jährlichen Zahlung des Geworbenen ausgelöst.
Darüber hinaus muss der Parkplatz des Geworbenen während des gesamten Zeitraums vom Abschluss des ersten kostenpflichtigen Abonnements bis zur Auslösung der Vergütung durchgehend mindestens 20 Stellplätze umfassen. Jede Reduzierung der Stellplatzanzahl unter diesen Schwellenwert während dieses Zeitraums setzt den Vergütungsanspruch für die betreffende Partnerschaft aus.
Wird das Abonnement des Geworbenen beendet, bevor die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, besteht kein Anspruch auf Vergütung für den Partner.
Der Herausgeber kann nicht für die Kündigung des Abonnements des Geworbenen verantwortlich gemacht werden, unabhängig vom Grund.
Artikel 5 - Höhe der Vergütung
Die Vergütung beträgt 50,00 € (fünfzig Euro) pro qualifizierter Partnerschaft, d. h. pro Parkplatz, der die in Artikel 4 beschriebenen Bedingungen erfüllt.
Jeder geworbene Parkplatz, der die Voraussetzungen aus Artikel 4 erfüllt, berechtigt zu einer separaten Vergütung.
Ein Partner kann mehrere Vergütungen für mehrere geworbene Parkplätze erhalten, bis zu einem Gesamtbetrag von 600,00 € (sechshundert Euro) pro Kalenderjahr.
Dieser Betrag wird vom Herausgeber festgelegt und kann jederzeit für zukünftige Partnerschaften geändert werden. Bereits registrierte Partnerschaften behalten den zum Zeitpunkt der Registrierung geltenden Betrag.
Die Vergütung wird in Euro ausgezahlt und kann weder umgetauscht noch in eine andere Form umgewandelt werden.
Artikel 6 - Zahlungsbedingungen
Sobald eine Partnerschaft gemäß Artikel 4 qualifiziert ist, informiert der Herausgeber den Partner per Benachrichtigung und/oder E-Mail.
Der Partner wird anschließend aufgefordert, seine Bankverbindung (IBAN) anzugeben, um die entsprechende Überweisung zu erhalten.
Die Zahlung erfolgt innerhalb von maximal dreißig (30) Tagen nach Erhalt der vollständigen Bankdaten des Partners und deren Validierung durch den Herausgeber.
Der Herausgeber behält sich das Recht vor, eine Zahlung auszusetzen oder abzulehnen, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Partnerschaft bestehen oder ein Verstoß gegen diese Bedingungen vorliegt.
Insbesondere gelten folgende Handlungen als betrügerisch, ohne dass diese Aufzählung abschließend ist:
- die Erstellung gefälschter Konten oder Parkplätze;
- direkte oder indirekte Eigenwerbung;
- die Übermittlung falscher oder irreführender Informationen;
- die künstliche Erstellung von Abonnements ausschließlich zum Zweck der Generierung einer Vergütung;
- jede missbräuchliche Nutzung des Programms entgegen seinem eigentlichen Zweck.
Artikel 7 - Pflichten des Partners
Der Partner verpflichtet sich, Parkshare auf faire, transparente und rechtskonforme Weise sowie unter Einhaltung der geltenden Vorschriften zu bewerben.
Insbesondere sind folgende Praktiken untersagt:
- das Versenden unerwünschter Nachrichten (Spam);
- irreführende oder betrügerische Geschäftspraktiken;
- die Vortäuschung einer Identität von Parkshare oder des Herausgebers;
- jegliche Kommunikation, die dem Image oder Ruf von Parkshare schaden könnte.
Jeder Verstoß kann zur sofortigen Suspendierung oder zum Ausschluss aus dem Partnerprogramm ohne Vorankündigung oder Entschädigung führen.
Artikel 8 - Steuerliche Pflichten des Partners
Die im Rahmen des Programms erhaltene Vergütung stellt steuerpflichtiges Einkommen dar.
Es liegt in der Verantwortung des Partners, diese Vergütung gemäß den in seinem Wohnsitzland geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei den zuständigen Steuerbehörden zu deklarieren.
Der Herausgeber kann nicht für Unterlassungen oder Fehler bei den Steuererklärungen des Partners verantwortlich gemacht werden.
Artikel 9 - Änderung und Beendigung des Programms
Der Herausgeber behält sich das Recht vor, das Partnerprogramm jederzeit zu ändern, auszusetzen oder zu beenden, wobei die Partner mit angemessener Frist per E-Mail oder In-App-Benachrichtigung informiert werden.
Im Falle der Beendigung des Programms führen bereits gemäß Artikel 4 qualifizierte Partnerschaften zur Auszahlung der entsprechenden Vergütung.
Partnerschaften, die sich noch im Qualifizierungsprozess befinden und die Voraussetzungen noch nicht erfüllt haben, begründen keinen Anspruch auf Vergütung.
Der Herausgeber kann einen Partner außerdem vom Programm ausschließen, wenn gegen diese Bedingungen, bei nachgewiesenem Betrug oder bei Verstößen gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Plattform verstoßen wird.
Artikel 10 - Personenbezogene Daten
Im Rahmen des Programms verarbeitet der Herausgeber personenbezogene Daten der Partner (insbesondere die für Zahlungen übermittelten Bankdaten) gemäß seiner Datenschutzrichtlinie .
Die Bankdaten des Partners werden ausschließlich für die Auszahlung der Vergütung verwendet und nicht länger gespeichert, als es für die Durchführung der Zahlung erforderlich ist.
Artikel 11 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Partnerbedingungen unterliegen französischem Recht.
Alle Streitigkeiten bezüglich der Auslegung oder Durchführung dieser Bedingungen unterliegen der Zuständigkeit der französischen Gerichte, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.